74.Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 15. Dezember 2017, mit der die Verordnung über die Bildung des Standesamtsverbandes Bezirk Neusiedl am See und die Führung desselben als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband geändert wird

Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 15. Dezember 2017, mit der die Verordnung über die Bildung des Standesamtsverbandes Bezirk Neusiedl am See und die Führung desselben als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband geändert wird

> Auf Grund des § 6 des Personenstandsgesetzes 2013 - PStG 2013, BGBl. I Nr. 16/2013, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 120/2016, wird verordnet:

> Die Verordnung über die Bildung des Standesamtsverbandes Bezirk Neusiedl am See und die Führung desselben als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband, LGBl. Nr. 93/2016, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 1 wird nach dem Eintrag „Andau“ der Eintrag „Apetlon“ und nach dem Eintrag „Illmitz“ der Eintrag „Jois“ eingefügt.

2. Der bisherige Wortlaut des § 2 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“; folgender Abs. 2 wird angefügt:

„(2) § 1 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 74/2017 tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.“