1.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 9. Jänner 2018, mit der die Referatseinteilung geändert wird

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 9. Jänner 2018, mit der die Referatseinteilung geändert wird

> Auf Grund des Art. 59 L-VG und des Art. 103 Abs. 2 B-VG wird verordnet:

> Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung, mit der die Referate auf die Mitglieder der Landesregierung aufgeteilt werden (Referatseinteilung), LGBl. Nr. 34/2015, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 77/2017, wird wie folgt geändert:

1. In der Aufzählung der von Landesrat Mag. Hans Peter Doskozil wahrzunehmenden Angelegenheiten wird nach der Wortfolge „Angelegenheiten des Burgenländischen Gesundheitsfonds (BURGEF);“ die Wortfolge „Angelegenheiten der Krankenanstalten und Pflegeanstalten (mit Ausnahme der Personalangelegenheiten) sowie der Ausbildung des Krankenpflegepersonals einschließlich der Fachaufsicht;“ eingefügt.

2. In der Aufzählung der von Landesrat Mag. Hans Peter Doskozil wahrzunehmenden Angelegenheiten wird nach dem Wort „Literaturforschung;“ die Wortfolge „Musikpflege (ausgenommen außerschulische Musikerziehung);“ eingefügt und entfällt die Wortfolge „Landeskundliche Forschungsstelle; Herausgabe und Verwaltung landeseigener Publikationen, soweit nicht ein anderes Mitglied der Landesregierung zuständig ist;“.

3. In der Aufzählung der von Landesrat Mag. Hans Peter Doskozil wahrzunehmenden Angelegenheiten wird die Wortfolge „Burgenländische Krankenanstalten-Gesellschaft m.b.H.“ durch die Wortfolge „Burgenländische Krankenanstalten-Gesellschaft m.b.H. (ausgenommen Psychosozialer Dienst Burgenland-GmbH, Burgenländische Pflegeheim Betriebs-GmbH und Selbsthilfe-Werkstätten-Betriebs-GmbH).“ ersetzt.

4. In der Aufzählung der von Landesrat Mag. Norbert Darabos wahrzunehmenden Angelegenheiten entfällt die Wortfolge „Angelegenheiten der Krankenanstalten und Pflegeanstalten (mit Ausnahme der Personalangelegenheiten) sowie der Ausbildung des Krankenpflegepersonals einschließlich der Fachaufsicht;“.

5. In der Aufzählung der von Landesrat Mag. Norbert Darabos wahrzunehmenden Angelegenheiten wird die Wortfolge „Musikpflege einschließlich außerschulischer Musikerziehung;“ durch die Wortfolge „außerschulische Musikerziehung; Landeskundliche Forschungsstelle; Herausgabe und Verwaltung landeseigener Publikationen, soweit nicht ein anderes Mitglied der Landesregierung zuständig ist;“ ersetzt.

6. In der Aufzählung der von Landesrat Mag. Norbert Darabos wahrzunehmenden Angelegenheiten wird nach der Wortfolge „Arbeitsstiftung Burgenland GmbH“ der Satzpunkt durch einen Beistrich ersetzt und die Wortfolge „Psychosozialer Dienst Burgenland-GmbH, Burgenländische Pflegeheim Betriebs-GmbH, Selbsthilfe-Werkstätten-Betriebs-GmbH.“ angefügt.