11.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Februar 2018, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Deutsch Kaltenbrunn aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf übertragen wird (Bau-Übertragungs-Verordnung Deutsch Kaltenbrunn)

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Februar 2018, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Deutsch Kaltenbrunn aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf übertragen wird (Bau-Übertragungs-Verordnung Deutsch Kaltenbrunn)

> Auf Antrag der Gemeinde Deutsch Kaltenbrunn wird gemäß § 58 Abs. 4 Burgenländische Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55/2003, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 83/2016, die Besorgung folgender Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf übertragen: