80.Gesetz vom 13. Dezember 2018, mit dem das Burgenländische Straßengesetz 2005 geändert wird (XXI. Gp. RV 1542 AB 1588) [CELEX Nr. 32015L0996]

Gesetz vom 13. Dezember 2018, mit dem das Burgenländische Straßengesetz 2005 geändert wird

> Der Landtag hat beschlossen:

> Das Burgenländische Straßengesetz 2005, LGBl. Nr. 79/2005, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013, wird wie folgt geändert:

1. In § 6 wird nach Abs. 3 folgender Abs. 3a eingefügt:

„(3a) Das Anhörungsverfahren gemäß Abs. 2 kann entfallen, wenn die Verlegung der Straße im Zusammenhang mit einem Straßenbauvorhaben des Bundes erforderlich ist und in dem Genehmigungsverfahren für die Bundesstraße die Verlegung der Landes-, Gemeinde- oder Privatstraße dargestellt und die Öffentlichkeit eingebunden wurde.“

2. § 37b Abs. 2 erster Satz lautet:

„Die strategischen Lärmkarten (Abs. 1) haben den Anforderungen der Richtlinie 2002/49/EG in der Fassung der Richtlinie 2015/996/EU zu entsprechen.“

3 In § 37b Abs. 4 wird nach der Wortfolge „Richtlinie 2002/49/EG“ die Wortfolge „in der Fassung der Richtlinie 2015/996/EU“ eingefügt.

4. In § 44 wird in lit.b nach der Wortfolge „Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, ABL. Nr. L189 vom 18.7.2002 S.12“ die Wortfolge „in der Fassung der Richtlinie 2015/996/EU, ABL. Nr. L168 vom 1.7.2015 S.1“ eingefügt.