81.Gesetz vom 18. Oktober 2018, mit dem das Burgenländische Jugendschutzgesetz 2002 geändert wird (Burgenländische Jugendschutzgesetz-Novelle 2019) (XXI. Gp. RV 1441 AB 1472)

Gesetz vom 18. Oktober 2018, mit dem das Burgenländische Jugendschutzgesetz 2002 geändert wird (Burgenländische Jugendschutzgesetz-Novelle 2019)

> Der Landtag hat beschlossen:

> Das Burgenländische Jugendschutzgesetz 2002 - Bgld. JSG 2002, LGBl. Nr. 54/2002, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 37/2017, wird wie folgt geändert:

1. In § 6 Abs. 1 wird nach der Bezeichnung „unter 16-Jährige,“ die Wortfolge „Verweigerung der Abgabe von Tabakwaren und verwandten Erzeugnissen an unter 18-Jährige,“ eingefügt.

2. In § 8 wird der Ausdruck „22.00 Uhr“ durch den Ausdruck „23.00 Uhr“ ersetzt.

3. In § 10 Abs. 1 wird das Zitat „BGBl. I Nr. 101/2014“ durch das Zitat „BGBl. I Nr. 32/2018“ ersetzt.

4. § 11 Abs. 1 lautet:

„(1) Jungen Menschen ist

5. In § 11 Abs. 2 und § 12 Abs. 7 wird das Zitat „BGBl. I Nr. 23/2016“ jeweils durch das Zitat „BGBl. I Nr. 37/2018“ ersetzt.

6. § 11 Abs. 3 lautet:

„(3) Es ist verboten, jungen Menschen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr alkoholische Getränke und jungen Menschen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr alkoholische Getränke gemäß Abs. 1 Z 2 lit. a sowie Erzeugnisse gemäß Abs. 1 Z 2 lit. b einschließlich der technischen Ausrüstung und Nachfüllungen an allgemein zugänglichen Orten und bei öffentlichen Veranstaltungen anzubieten oder an sie abzugeben.“

7. In § 12 Abs. 7 wird das Zitat „BGBl. I Nr. 33/2013“ durch das Zitat „BGBl. I Nr. 120/2016“ ersetzt.

8. Dem § 15 wird folgender Abs. 7 angefügt:

„(7) Die Änderungen des § 6 Abs. 1, §§ 8, 10 Abs. 1, § 11 Abs. 1 bis 3, § 12 Abs. 7 sowie § 16 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 81/2018 treten mit 1. Jänner 2019 in Kraft.“

9. Nach § 15 wird folgender § 16 angefügt:

„§ 16

Informationsverfahren

Das Gesetz LGBl. Nr. 81/2018 wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 2015/1535/EU über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl. Nr. L 241 vom 17.09.2015 S. 1, der Kommission notifiziert (Notifikationsnummer 2018/286/A).“