86.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Dezember 2018, mit der die Grundausbildungsverordnung Gemeinden geändert wird

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Dezember 2018, mit der die Grundausbildungsverordnung Gemeinden geändert wird

Auf Grund des § 15 Abs. 3 des Burgenländischen Gemeindebedienstetengesetzes 2014 - Bgld. GemBG 2014, LGBl. Nr. 42/2014, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 44/2018, und des § 32 Abs. 1 des Gemeindebedienstetengesetzes 1971, LGBl. Nr. 13/1972, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 84/2016, wird verordnet:

> Die Grundausbildungsverordnung Gemeinden - GAusbV-Gem, LGBl. Nr. 54/2016, wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Abs. 2 wird die Wortfolge „eineinhalb Jahre“ durch die Wortfolge „ein Jahr“ ersetzt und die Wortfolge „ein Jahr“ durch die Wortfolge „sechs Monate“ ersetzt.

2. In § 4 Abs. 1 wird der Ausdruck „24 Unterrichtseinheiten“ durch die Wortfolge „drei Tagen“ ersetzt.

3. In § 6 Abs. 2 erster Satz wird das Wort „Jänner“ durch das Wort „März“ ersetzt.

4. In § 13 Abs. 2 Z 4 wird das Zitat „BGBl. I Nr. 45/2014“ durch das Zitat „BGBl. I Nr. 31/2018“ ersetzt und die Wortfolge „oder der Master of Business Administration (MBA) „Public Auditing“ verliehen durch die Wirtschaftsuniversität Wien“ angefügt.

5. Dem § 15 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 Z 4 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 86/2018 treten mit 1. Jänner 2019 in Kraft.“