24.Kundmachung der Burgenländischen Landesregierung vom 4. April 2019 über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die §§ 2, 3 und 5 der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Illmitz vom 3. November 2016 über die Einhebung von Kostenbeiträgen für die gemeinsamen Bekämpfungsmaßnahmen gegen Stare im Jahre 2016 als gesetzwidrig aufgehoben werden

Kundmachung der Burgenländischen Landesregierung vom 4. April 2019 über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die §§ 2, 3 und 5 der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Illmitz vom 3. November 2016 über die Einhebung von Kostenbeiträgen für die gemeinsamen Bekämpfungsmaßnahmen gegen Stare im Jahre 2016 als gesetzwidrig aufgehoben werden

> Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Z 6 des Bgld. Verlautbarungsgesetzes 2015, LGBl. Nr. 65/2014, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 1. März 2019, V 46/2018-8, ausgesprochen, dass die §§ 2, 3 und 5 der „Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Illmitz vom 3. November 2016 über die Einhebung von Kostenbeiträgen für die gemeinsamen Bekämpfungsmaßnahmen gegen Stare im Jahre 2016“, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel von 4. bis 22. November 2016, als gesetzwidrig aufgehoben werden.