34.Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 22. Mai 2019, mit der die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Großpetersdorf vom 20. März 2019, Zahl: 120-2/St-2019, mit der ein Fahrverbot auf dem Zufahrtsweg zum Schulgebäude verfügt wird, aufgehoben wird

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 22. Mai 2019, mit der die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Großpetersdorf vom 20. März 2019, Zahl: 120-2/St-2019, mit der ein Fahrverbot auf dem Zufahrtsweg zum Schulgebäude verfügt wird, aufgehoben wird

> Gemäß § 89 Abs. 2 Burgenländische Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55/2003, in der Fassung des Gesetzes Nr. 83/2016, in Verbindung mit § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, in der Fassung des Gesetzes Nr. 18/2019, wird verordnet:

Die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Großpetersdorf vom 20. März 2019, Zahl: 120-2/St-2019, mit der ein Fahrverbot auf dem Zufahrtsweg zum Schulgebäude an Schultagen in der Zeit vom 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr (ausgenommen Zustelldienste) verfügt wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.