69.Gesetz vom 17. Oktober 2019, mit dem die XXI. Gesetzgebungsperiode des Burgenländischen Landtages vorzeitig beendet wird (XXI. Gp. RV 1995 AB 2023)

Gesetz vom 17. Oktober 2019, mit dem die XXI. Gesetzgebungsperiode des Burgenländischen Landtages vorzeitig beendet wird

> Der Landtag hat beschlossen:

## § 1 {#art_1}

Der Landtag wird gemäß Artikel 13 L-VG vor Ablauf der XXI. Gesetzgebungsperiode aufgelöst.

## § 2 {#art_2}

Das Gesetz tritt mit dem Tag der Kundmachung im Landesgesetzblatt für das Burgenland in Kraft.