47.Gesetz vom 7. Mai 2020, mit dem die Zuständigkeiten der Bildungsdirektion für Burgenland geändert werden (XXII. Gp. RV 40 AB 72)

Gesetz vom 7. Mai 2020, mit dem die Zuständigkeiten der Bildungsdirektion für Burgenland geändert werden

> Der Landtag hat - in Ausführung des Bildungsinvestitionsgesetzes, BGBl. I Nr. 8/2017, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 87/2019, - beschlossen:

## § 1 {#art_1}

Unbeschadet der sonstigen Zuständigkeiten der Bildungsdirektion wird dieser die Zuständigkeit im Bereich des Vollzuges des Bildungsinvestitionsgesetzes, BGBl. I Nr. 8/2017, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 87/2019, im Zuständigkeitsbereich des Landes Burgenland, übertragen.

## § 2 {#art_2}

Inwieweit Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Vollziehung des Dienst- und Personalvertretungsrechts der Lehrer für öffentliche Pflichtschulen auf andere Organe übertragen werden, ergibt sich aus § 6 des Burgenländischen Landeslehrerinnen und -lehrer Diensthoheitsgesetzes 1995 - Bgld. LDHG, LGBl. Nr. 62/1995, in der jeweils geltenden Fassung.

## § 3 {#art_3}

Das Gesetz LGBl. Nr. 47/2020 tritt mit 1. September 2019 in Kraft.