55.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 13. August 2020, mit der die Referatseinteilung geändert wird

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 13. August 2020, mit der die Referatseinteilung geändert wird

> Auf Grund des Art. 59 L-VG und des Art. 103 Abs. 2 B-VG wird verordnet:

> Die Referatseinteilung, LGBl. Nr. 7/2020, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 51/2020, wird wie folgt geändert:

1. In der Aufzählung der von Landeshauptmann-Stellvertreterin Mag.a Astrid Eisenkopf wahrzunehmenden Angelegenheiten entfällt der Ausdruck „Jagd- und Fischereiwesen;“.

2. Die Überschrift „Landesrätin gemäß Artikel 58 L-VG Mag.a Sonja Windisch“ wird durch die Überschrift „Landesrat Mag. Dr. Leonhard Schneemann“ ersetzt.

3. In der Aufzählung der nunmehr von Landesrat Mag. Dr. Leonhard Schneemann wahrzunehmenden Angelegenheiten wird der Ausdruck „Sportwesen;“ durch den Ausdruck „Jagd- und Fischereiwesen;“ ersetzt und die Wortfolgen „Angelegenheiten des Ausschusses der Regionen (AdR);“ sowie „Fußballakademie Burgenland GmbH, Fußballakademie Mattersburg Errichtungs-GmbH,“ entfallen.

4. In der Aufzählung der von Landesrat Mag. Heinrich Dorner wahrzunehmenden Angelegenheiten werden nach der Wortfolge „Angelegenheiten der Wohnbauförderung;“ der Ausdruck „Sportwesen;“ sowie die Wortfolge „Angelegenheiten des Ausschusses der Regionen (AdR);“ und nach der Wortfolge „FMB Facility Management Burgenland GmbH“ die Wortfolge „Fußballakademie Burgenland GmbH, Fußballakademie Mattersburg Errichtungs-GmbH“ eingefügt.