66.Gesetz vom 15. Oktober 2020 über die Bereinigung der Landesgrenze zwischen dem Land Steiermark und dem Land Burgenland im Bereich des Lafnitzflusses (Grenzbereinigungsgesetz Steiermark-Burgenland) (XXII. Gp. RV 277 AB 309)

Gesetz vom 15. Oktober 2020 über die Bereinigung der Landesgrenze zwischen dem Land Steiermark und dem Land Burgenland im Bereich des Lafnitzflusses (Grenzbereinigungsgesetz Steiermark-Burgenland)

> Der Landtag hat beschlossen:

## § 1 {#art_1}

Der Verlauf der Landesgrenze zwischen dem Land Steiermark und dem Land Burgenland im Bereich des Lafnitzflusses (steiermärkische Marktgemeinden Neudau und Burgau, politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld und burgenländische Gemeinde Burgauberg-Neudauberg, politischer Bezirk Güssing) ist in der Übersichtskarte im Maßstab 1 : 25 000 (Anlage 1) sowie in Detailblättern im Maßstab 1 : 2 000 (Anlagen 2 bis 5) dargestellt. Die Koordinaten der Grenzpunkte sind im Gauß-Krüger-System (Meridian 34 Grad östlich Ferro) berechnet und im Koordinatenverzeichnis (Anlage 6) ausgewiesen.

## § 2 {#art_2}

Spätere Änderungen des Verlaufes des Lafnitzflusses in der dargestellten Grenzstrecke haben auf die Landesgrenze keinen Einfluss.

## § 3 {#art_3}

Dieses Landesgesetz tritt gleichzeitig mit dem nach Art. 3 Abs. 3 B-VG erforderlichen übereinstimmenden Gesetz des Landes Steiermark mit 1. Jänner 2021 in Kraft.