4.Gesetz vom 10. Dezember 2020, mit dem das Burgenländische Kulturförderungsbeitragsgesetz geändert wird (XXII. Gp. IA 420 AB 437)

Gesetz vom 10. Dezember 2020, mit dem das Burgenländische Kulturförderungsbeitragsgesetz geändert wird

> Der Landtag hat beschlossen:

> Das Burgenländische Kulturförderungsbeitragsgesetz, LGBl. Nr. 37/2002, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013, wird wie folgt geändert:

1. Im § 2 Abs. 2 wird die Zahl „15“ durch die Zahl „30“ ersetzt.

2. Dem § 6 wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) § 2 Abs. 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 4/2021 tritt mit 1. März 2021 in Kraft.“