48.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 29. Juni 2021, mit der die Burgenländische Wildstandregulierungsverordnung geändert wird

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 29. Juni 2021, mit der die Burgenländische Wildstandregulierungsverordnung geändert wird

> Auf Grund des § 81 Abs. 6 und § 86 des Burgenländischen Jagdgesetzes 2017 - Bgld. JagdG 2017, LGBl. Nr. 24/2017, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 11/2021, wird verordnet:

> Die Burgenländische Wildstandregulierungsverordnung, LGBl. Nr. 26/2017, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 79/2019, wird wie folgt geändert:

1. In § 3 wird das Zitat „LGBl. Nr. 20/2016“ durch das Zitat „LGBl. Nr. 70/2020“ ersetzt.

2. In § 5 wird die Wortfolge „dem Burgenländischen Landesjagdverband“ durch die Wortfolge „der Bezirksverwaltungsbehörde“ ersetzt, die Absatzbezeichnung „(1)“ und Abs. 2 entfallen.

3. In § 10 entfallen in der Überschrift das Wort „Hegeschau;“ und die Abs. 3 bis 5.

4. Dem § 12 werden folgende Abs. 5 und 6 angefügt:

„(5) §§ 3 und 5 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 48/2021, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(6) Die Überschrift des § 10 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 48/2021 tritt am 1. Jänner 2023 in Kraft, gleichzeitig entfallen § 10 Abs. 3 bis 5.“