74.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 10. November 2021, mit der die Burgenländische Pflanzenschutzmittel-Ausbildungsbescheinigungs-Verordnung 2015 geändert wird

[CELEX Nr. 32009L0128]

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 10. November 2021, mit der die Burgenländische Pflanzenschutzmittel-Ausbildungsbescheinigungs-Verordnung 2015 geändert wird

> Auf Grund des § 6 Abs. 3 Burgenländisches Pflanzenschutzmittelgesetz 2012 - Bgld. PSMG 2012, LGBl. Nr. 46/2012, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 31/2021, wird verordnet:

> Die Burgenländische Pflanzenschutzmittel-Ausbildungsbescheinigungs-Verordnung 2015, LGBl. Nr. 2/2015, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 1 wird das Zitat „LGBl. Nr. 45/2014“ durch das Zitat „LGBl. Nr. 31/2021“ ersetzt.

2. Der bisherige Wortlaut des § 4 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“ und folgender Abs. 2 wird angefügt:

„(2) § 1 Abs. 1 und die Anlage 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 74/2021 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

3. Die Anlage 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 2/2015 wird durch die Anlage 2 der vorliegenden Verordnung ersetzt.