83.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 30. November 2021 über die Auflösung des Gemeindeverbandes Leithaprodersdorf-Wimpassing an der Leitha

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 30. November 2021 über die Auflösung des Gemeindeverbandes Leithaprodersdorf-Wimpassing an der Leitha

> Auf Grund des § 46a Abs. 1 Gemeindebedienstetengesetz 1971, LGBl. Nr. 13/1972, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 84/2016, in Verbindung mit § 20 Abs. 2 und § 17 Abs. 1 lit. b des Bgld. Gemeindeverbandsgesetzes, LGBl. Nr. 20/1987, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 72/2019, wird verordnet:

## § 1 {#art_1}

Der aus den Gemeinden Leithaprodersdorf und Wimpassing an der Leitha bestehende Gemeindeverband Leithaprodersdorf-Wimpassing an der Leitha wird aufgelöst.

## § 2 {#art_2}

In das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis des Gemeindeverbandes Leithaprodersdorf-Wimpassing an der Leitha tritt als Rechtsnachfolger dieses Gemeindeverbandes mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2022 die Gemeinde Leithaprodersdorf ein.

## § 3 {#art_3}

Die Aufteilung des Vermögens auf die verbandsangehörigen Gemeinden erfolgt im folgenden Verhältnis:

Gemeinde Leithaprodersdorf: 50%

Gemeinde Wimpassing an der Leitha: 50%

## § 4 {#art_4}

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.