15.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 10. März 2022, mit der die Burgenländische Web-Zugänglichkeits-Verordnung geändert wird [CELEX Nr. 32016L2102]

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 10. März 2022, mit der die Burgenländische Web-Zugänglichkeits-Verordnung geändert wird

> Auf Grund des § 31a Abs. 2 des Burgenländischen Antidiskriminierungsgesetzes - Bgld. ADG, LGBl. Nr. 84/2005, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 83/2020, wird verordnet:

> Die Burgenländische Web-Zugänglichkeits-Verordnung, LGBl. Nr. 41/2019, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 1 und 2 wird jeweils der Ausdruck „Ausgabe 2018-05“ durch den Ausdruck „Ausgabe 2020 - 02“ ersetzt.

2. Der bisherige Wortlaut des § 3 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“ und folgender Abs. 2 wird angefügt:

„(2) § 1 Abs. 1 und 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 15/2022 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“