33.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 17. Mai 2022, mit der die Burgenländische Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung geändert wird

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 17. Mai 2022, mit der die Burgenländische Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung geändert wird

> Auf Grund des § 8 Burgenländisches Pflanzenschutzmittelgesetz 2012 - Bgld. PSMG 2012, LGBl. Nr. 46/2012, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 31/2021, wird verordnet:

> Die Burgenländische Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung, LGBl. Nr. 8/2016, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 2 Z 1 wird das Zitat „BGBl. I Nr. 189/2013“ durch das Zitat „BGBl. I Nr. 56/2016“ ersetzt.

2. In § 2 Abs. 2 wird in Z 6 der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgende Z 7 und 8 werden angefügt:

3. In § 2 Abs. 3 Z 2 wird das Zitat „BGBl. II Nr. 198/2013“ durch das Zitat „BGBl. II Nr. 212/2015“ ersetzt.

4. In § 7 Abs. 1 wird das Zitat „LGBl. Nr. 45/2014“ durch das Zitat „LGBl. Nr. 31/2021“ ersetzt.

5. Der bisherige Wortlaut des § 10 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“ und folgender Abs. 2 wird angefügt:

„(2) Die Verordnung in der Fassung LGBl. Nr. 33/2022 wurde als technische Vorschrift nach der Richtlinie 2015/1535/EU über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl. Nr. L 241 vom 17.09.2015 S. 1, notifiziert (Notifikationsnummer 2022/0015/A).“

6. Der bisherige Wortlaut des § 11 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“ und folgender Abs. 2 wird angefügt:

„(2) § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 2 und 3, § 7 Abs. 1, § 10 und die Anlage 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 33/2022 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

7. Die Anlage 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 8/2016 wird durch die Anlage 1 der vorliegenden Verordnung ersetzt.