53.Gesetz vom 30. Juni 2022, mit dem das Burgenländische Mutterschutz- und Väter-Karenzgesetz geändert wird (XXII. Gp. RV 1418 AB 1447)

Gesetz vom 30. Juni 2022, mit dem das Burgenländische Mutterschutz- und Väter-Karenzgesetz geändert wird

> Der Landtag hat beschlossen:

> Das Burgenländische Mutterschutz- und Väter-Karenzgesetz - Bgld. MVKG, LGBl. Nr. 16/2005, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 13/2022, wird wie folgt geändert:

1. Im Inhaltsverzeichnis wird vor dem Eintrag „Sonderfreistellung COVID-19“ der Eintrag „§ 4a“ eingefügt.

2. In § 4a Abs. 1 wird die Wortfolge „30. Juni 2022“ durch die Wortfolge „31. Dezember 2022“ ersetzt.

3. In § 4a Abs. 4 wird die Wortfolge „30. Juni 2022“ durch die Wortfolge „31. Dezember 2022“ ersetzt.

4. In § 45 Abs. 6 wird nach dem Zitat „§ 4 Abs. 3 und § 4a“ die Wortfolge „in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 57/2021“ eingefügt.

5. Dem § 45 wird folgender Abs. 8 angefügt:

„(8) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 53/2022 treten in Kraft: