76.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. Oktober 2022, mit der die Höhe der Jagdkartenabgabe nach dem Burgenländischen Jagdgesetz 2017 neu festgesetzt wird (Burgenländische Jagdkartenabgabenverordnung 2023)

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. Oktober 2022, mit der die Höhe der Jagdkartenabgabe nach dem Burgenländischen Jagdgesetz 2017 neu festgesetzt wird (Burgenländische Jagdkartenabgabenverordnung 2023)

> Auf Grund des § 68 Abs. 1 des Burgenländischen Jagdgesetzes 2017 - Bgld. JagdG 2017, LGBl. Nr. 24/2017, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 31/2022, wird verordnet:

## § 1 {#art_1}

### Höhe der Jagdkartenabgabe {#prov_hohe_der_jagdkartenabgabe}

Die Höhe der Jagdkartenabgabe wird mit folgenden Beträgen festgesetzt:

## § 2 {#art_2}

### Geltungsbereich {#prov_geltungsbereich}

Die Jagdkartenabgabe gilt für Jagdkarten des Jagdjahres 2023, das ist vom 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023.

## § 3 {#art_3}

### Inkrafttreten, Außerkrafttreten {#prov_inkrafttreten_au_erkrafttreten}

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft; gleichzeitig tritt die Burgenländische Jagdkartenabgabenverordnung 2022, LGBl. Nr. 80/2021, außer Kraft.