7.Gesetz vom 26. Jänner 2023, mit dem das Burgenländische Grundverkehrsgesetz 2007 geändert wird (XXII. Gp. RV 1663 AB 1731)

Gesetz vom 26. Jänner 2023, mit dem das Burgenländische Grundverkehrsgesetz 2007 geändert wird

> Der Landtag hat beschlossen:

> Das Burgenländische Grundverkehrsgesetz 2007 - Bgld. GVG 2007, LGBl. Nr. 25/2007, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 83/2020, wird wie folgt geändert:

1. In § 26 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 Z 1 wird die Wortfolge „einer oder einem rechtskundigen Landesbediensteten“ jeweils durch die Wortfolge „der Bezirkshauptfrau oder dem Bezirkshauptmann“ ersetzt.

2. § 27 Abs. 3 lautet:

„(3) Vor Antritt ihres Amtes haben die übrigen Mitglieder und Ersatzmitglieder der Bezirkshauptfrau oder dem Bezirkshauptmann mit Handschlag zu geloben, dass sie ihr Amt gewissenhaft und unparteilich ausüben und die Amtsverschwiegenheit einhalten werden.“

3. Dem § 34 wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) § 26 Abs. 1 und 2 sowie § 27 Abs. 3 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“