42.Gesetz vom 2. März 2023 über die Anpassungen der Burgenländischen Landesgesetze anlässlich der einheitlichen Regelung über die Bestellung von Aufsichtsorganen im Burgenland nach dem Burgenländischen Aufsichtsorgangesetz (XXII. Gp. RV 1752 AB 1786)

Gesetz vom 2. März 2023 über die Anpassungen der Burgenländischen Landesgesetze anlässlich der einheitlichen Regelung über die Bestellung von Aufsichtsorganen im Burgenland nach dem Burgenländischen Aufsichtsorgangesetz

> Der Landtag hat beschlossen:

#### Artikel 1

#### Änderung des Burgenländischen Landessicherheitsgesetzes

> Das Burgenländische Landessicherheitsgesetz - Bgld. LSG, LGBl. Nr. 30/2019, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 wird nach der Wortfolge „Organe der Straßenaufsicht“ die Wortfolge „gemäß §§ 10 ff Burgenländisches Aufsichtsorgangesetz - Bgld. AOG, LGBl. Nr. 38/2023, in der geltenden Fassung,“ eingefügt.

2. Dem § 33 wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(4) § 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 42/2023 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

#### Artikel 2

#### Änderung des Bgld. Kurzparkzonengebührengesetzes

> Das Bgld. Kurzparkzonengebührengesetz, LGBl. Nr. 51/1992, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 7/2018, wird wie folgt geändert:

1. In § 7 entfallen die Absatzbezeichnung „(1)“ und Abs. 2 bis 5.

2. In § 7 wird nach dem Wort „Aufsichtsorgane“ die Wortfolge „im Sinne des Burgenländischen Aufsichtsorgangesetzes - Bgld. AOG, LGBl. Nr. 38/2023, in der geltenden Fassung,“ eingefügt.

3. Die §§ 8 bis 10 entfallen.

4. Dem § 14 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) § 7 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 42/2023 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft; gleichzeitig entfallen §§ 8 bis 10.“