98.Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 13. Dezember 2023, mit der die Verordnung über die Bildung des Standesamtsverbandes Bezirk Neusiedl am See und die Führung desselben als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband geändert wird

Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 13. Dezember 2023, mit der die Verordnung über die Bildung des Standesamtsverbandes Bezirk Neusiedl am See und die Führung desselben als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband geändert wird

> Auf Grund des § 6 des Personenstandsgesetzes 2013 - PStG 2013, BGBl. I Nr. 16/2013, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 104/2018, wird verordnet:

> Die Verordnung über die Bildung des Standesamtsverbandes Bezirk Neusiedl am See und die Führung desselben als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband, LGBl. Nr. 93/2016, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 99/2019, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 1 wird nach dem Eintrag „Gattendorf,“ der Eintrag „Halbturn,“ eingefügt.

2. Dem § 2 wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) § 1 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 98/2023 tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.“