3.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Februar 2024, mit der die Referatseinteilung geändert wird

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Februar 2024, mit der die Referatseinteilung geändert wird

> Auf Grund des Art. 59 L-VG und des Art. 103 Abs. 2 B-VG wird verordnet:

> Die Referatseinteilung, LGBl. Nr. 7/2020, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 55/2020, wird wie folgt geändert:

1. In der Aufzählung der von Landeshauptmann Mag. Hans Peter Doskozil wahrzunehmenden Aufgaben wird nach der Wortfolge „Geld-, Kredit- und Bankwesen;“ ein Absatz mit der Wortfolge „Aufsicht über die gemeinnützigen Bauvereinigungen;“ eingefügt.

2. In der Aufzählung der von Landesrat Mag. Heinrich Dorner wahrzunehmenden Aufgaben wird nach der Wortfolge „Angelegenheiten der Wohnbauförderung“ die Wortfolge „ausgenommen die Aufsicht über die gemeinnützigen Bauvereinigungen“ eingefügt.