6.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Februar 2024, mit welcher die Verordnung, mit welcher die einzelnen Modellstellen innerhalb der Modellfunktionen festgelegt und einem Gehaltsschema und Gehaltsband zugeordnet werden (Modellstellen-Verordnung), geändert wird

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Februar 2024, mit welcher die Verordnung, mit welcher die einzelnen Modellstellen innerhalb der Modellfunktionen festgelegt und einem Gehaltsschema und Gehaltsband zugeordnet werden (Modellstellen-Verordnung), geändert wird

> Auf Grund des § 28 Abs. 2 des Burgenländischen Landesbedienstetengesetzes 2020 - Bgld. LBedG 2020, LGBl. Nr. 95/2019, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 101/2023, wird verordnet:

> Die Verordnung, mit welcher die einzelnen Modellstellen innerhalb der Modellfunktionen festgelegt und einem Gehaltsschema und Gehaltsband zugeordnet werden (Modellstellen-Verordnung), LGBl. Nr. 103/2019, wird wie folgt geändert:

1. Nach § 34 werden folgende §§ 34a bis 34c eingefügt:

## „§ 34a {#art_34a}

### Emergency Communication Nurse {#prov_emergency_communication_nurse}

Die Modellfunktion „Emergency Communication Nurse“ besteht aus folgender Modellstelle, die folgendem Gehaltsband zugeordnet ist:

Bezeichnung

Gehaltsband

Si_ECN1/1

B1/9

## § 34b {#art_34b}

### Disponentin bzw. Disponent {#prov_disponentin_bzw_disponent}

Die Modellfunktion „Disponentin bzw. Disponent“ besteht aus folgender Modellstelle, die folgendem Gehaltsband zugeordnet ist:

Bezeichnung

Gehaltsband

Si_Dis1/1

B1/9

## § 34c {#art_34c}

### Calltaker {#prov_calltaker}

Die Modellfunktion „Calltaker“ besteht aus folgender Modellstelle, die folgendem Gehaltsband zugeordnet ist:

Bezeichnung

Gehaltsband

Si_Cal1/1

B1/6

2. Der bisherige Text des § 56 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“ und folgender Abs. 2 wird angefügt:

„(2) §§ 34a bis 34c in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 6/2024 treten mit 1. Jänner 2024 in Kraft.“

Der Landeshauptmann:

Mag. Doskozil