77.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 29. Oktober 2024, mit der die Höhe der Jagdkartenabgabe nach dem Burgenländischen Jagdgesetz 2017 neu festgesetzt wird (Burgenländische Jagdkartenabgabenverordnung 2025)

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 29. Oktober 2024, mit der die Höhe der Jagdkartenabgabe nach dem Burgenländischen Jagdgesetz 2017 neu festgesetzt wird (Burgenländische Jagdkartenabgabenverordnung 2025)

> Auf Grund des § 68 Abs. 1 des Burgenländischen Jagdgesetzes 2017 - Bgld. JagdG 2017, LGBl. Nr. 24/2017, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 37/2024, wird verordnet:

## § 1 {#art_1}

### Höhe der Jagdkartenabgabe {#prov_hohe_der_jagdkartenabgabe}

Die Höhe der Jagdkartenabgabe wird mit folgenden Beträgen festgesetzt:

## § 2 {#art_2}

### Geltungsbereich {#prov_geltungsbereich}

Die Jagdkartenabgabe gilt für Jagdkarten des Jagdjahres 2025, das ist vom 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025.

## § 3 {#art_3}

### Inkrafttreten, Außerkrafttreten {#prov_inkrafttreten_au_erkrafttreten}

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft; gleichzeitig tritt die Burgenländische Jagdkartenabgabenverordnung 2024, LGBl. Nr. 66/2023, außer Kraft.