112.Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 20. Dezember 2024, mit der die Verordnung über die Bildung des Standesamtsverbandes Bezirk Jennersdorf und die Führung desselben als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband geändert wird

Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 20. Dezember 2024, mit der die Verordnung über die Bildung des Standesamtsverbandes Bezirk Jennersdorf und die Führung desselben als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband geändert wird

> Auf Grund des § 6 des Personenstandsgesetzes 2013 - PStG 2013, BGBl. I Nr. 16/2013, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 181/2023, wird verordnet:

> Die Verordnung über die Bildung des Standesamtsverbandes Bezirk Jennersdorf und die Führung desselben als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband, LGBl. Nr. 98/2019, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 1 wird nach dem Eintrag „Mogersdorf,“ der Eintrag „Mühlgraben,“ eingefügt.

2. Der bisherige Wortlaut des § 2 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“; folgender Abs. 2 wird angefügt:

„(2) § 1 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 112/2024 tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft.“