17.Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart, mit der die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen vom 16.12.2024, mit der entsprechend dem Teilungsplan des Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen, Dipl.-Ing. Andreas Schmaldienst, GZ: 1234/23, Trennstücke dem öffentlichen Gut gewidmet werden, aufgehoben wird

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart, mit der die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen vom 16.12.2024, mit der entsprechend dem Teilungsplan des Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen, Dipl.-Ing. Andreas Schmaldienst, GZ: 1234/23, Trennstücke dem öffentlichen Gut gewidmet werden, aufgehoben wird

> Gemäß §§ 82 und 89 Abs. 2 Burgenländische Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55/2003, in der Fassung des Gesetzes Nr. 5/2021, wird verordnet:

Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen vom 16.12.2024, ohne Zahl, mit der entsprechend dem Teilungsplan des Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen, Dipl.-Ing. Andreas Schmaldienst, GZ: 1234/23, vom 07.10.2024, Trennstücke dem öffentlichen Gut gewidmet werden, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.