36.Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Güssing, mit der die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Hackerberg vom 7.3.2025 über die Durchführung einer Volksabstimmung über den Beschluss des Gemeinderates vom 7.3.2025, Tagesordnungspunkt 6, „Einführung von Straßenbezeichnungen in der Gemeinde Hackerberg und Antragstellung bei der Österr. Post AG über die Zuteilung einer burgenländischen Postleitzahl“, aufgehoben wird

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Güssing, mit der die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Hackerberg vom 7.3.2025 über die Durchführung einer Volksabstimmung über den Beschluss des Gemeinderates vom 7.3.2025, Tagesordnungspunkt 6, „Einführung von Straßenbezeichnungen in der Gemeinde Hackerberg und Antragstellung bei der Österr. Post AG über die Zuteilung einer burgenländischen Postleitzahl“, aufgehoben wird

> Gemäß §§ 82 und 89 Abs. 2 Burgenländische Gemeindeordnung 2003 – Bgld. GemO 2003, LGBl. Nr. 55/2003, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 18/2022, wird verordnet:

## § 1 {#art_1}

Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Hackerberg vom 7.3.2025, ohne Zahl, über die Durchführung einer Volksabstimmung über den Beschluss des Gemeinderates vom 7.3.2025, Tagesordnungspunkt 6, „Einführung von Straßenbezeichnungen in der Gemeinde Hackerberg und Antragstellung bei der Österr. Post AG über die Zuteilung einer burgenländischen Postleitzahl“, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

## § 2 {#art_2}

Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.