44.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 1. Juli 2025 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die Gemeinde Kemeten

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 1. Juli 2025 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die Gemeinde Kemeten

> Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003 - Bgld. GemO 2003, LGBl. Nr. 55/2003, in der Fassung des Landesverfassungsgesetzes LGBl. Nr. 18/2022, wird verordnet:

## § 1 {#art_1}

Der Gemeinde Kemeten wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.

## § 2 {#art_2}

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.