48.Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart, mit der die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Schandorf, vom 15.12.2024, mit der das Grundstück 3326 ins öffentliche Gut gewidmet wird, aufgehoben wird

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart, mit der die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Schandorf, vom 15.12.2024, mit der das Grundstück 3326 ins öffentliche Gut gewidmet wird, aufgehoben wird

> Gemäß §§ 82 und 89 Abs. 2 Burgenländische Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55/2003, in der Fassung LGBl. Nr. 5/2021, wird verordnet:

Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Schandorf vom 15.12.2024, ohne Zahl, mit der das Grundstück 3326 ins öffentlichen Gut gewidmet wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.