88.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. November 2025, mit der die Geschäftsordnung der Landesregierung geändert wird

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. November 2025, mit der die Geschäftsordnung der Landesregierung geändert wird

> Auf Grund des Art. 103 Abs. 2 B-VG und der Art. 55, 59 und 60 L-VG wird verordnet:

> Die Geschäftsordnung der Landesregierung - GeOL, LGBl. Nr. 64/2024, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 70/2025, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 2 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Die Bestimmungen des Abs. 1 und 2 gelten nicht für Eigenbetriebe des Landes mit Ausnahme des Abs. 1 Z 14 und 18.“

2. Dem § 24 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) § 2 Abs. 3 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 88/2025 tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.“