101.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. Dezember 2025, mit der die Verordnung über die Neufestsetzung der Tourismusabgaben geändert wird

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. Dezember 2025, mit der die Verordnung über die Neufestsetzung der Tourismusabgaben geändert wird

> Auf Grund des § 32 Abs. 4 des Burgenländischen Tourismusgesetzes 2021 - Bgld. TG 2021, LGBl. Nr. 6/2021, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 62/2022, wird verordnet:

> Die Verordnung über die Neufestsetzung der Tourismusabgaben, LGBl. Nr. 79/2020, wird wie folgt geändert:

1. § 2 entfällt.

2. Dem § 4 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Die Verordnung LGBl. Nr. 101/2025 tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.“