4.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Jänner 2026, mit der die Verordnung über die in die jeweiligen Tourismusverbände zu entsendenden Delegierten geändert wird

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Jänner 2026, mit der die Verordnung über die in die jeweiligen Tourismusverbände zu entsendenden Delegierten geändert wird

> Auf Grund des § 13 Abs. 2 Burgenländisches Tourismusgesetz 2021 - Bgld. TG 2021, LGBl. Nr. 6/2021, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 62/2022, wird verordnet:

> Die Verordnung über die in die jeweiligen Tourismusverbände zu entsendenden Delegierten, LGBl. Nr. 59/2025, wird wie folgt geändert:

1. In § 4 Abs. 2. erster Satz wird die Wortfolge „innerhalb von zwölf Monaten“ durch die Wortfolge „spätestens am nachfolgenden Monatsersten nach Ablauf von zwölf Monaten“ ersetzt.

2. Dem § 5 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Die Verordnung, LGBl. Nr. 4/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

Der Landeshauptmann: