9.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Jänner 2026, mit der die Verordnung über die Zuordnung der Gemeinden zum Tourismusverband Südburgenland aufgehoben wird

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Jänner 2026, mit der die Verordnung über die Zuordnung der Gemeinden zum Tourismusverband Südburgenland aufgehoben wird

> Auf Grund des § 10 Abs. 1 Burgenländisches Tourismusgesetzes 2021 - Bgld. TG 2021, LGBl. Nr. 6/2021, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 62/2022, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

### Aufhebung {#prov_aufhebung}

Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 16. März 2021 über die Zuordnung der Gemeinden zum Tourismusverband Südburgenland, LGBl. Nr. 15/2021, wird aufgehoben.

### § 2 {#par_2}

### Inkrafttreten {#prov_inkrafttreten}

Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2026 in Kraft.