24.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 17. Februar 2026 über die Festlegung der Beitragsgruppen für den Tourismusförderungsbeitrag 2026

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 17. Februar 2026 über die Festlegung der Beitragsgruppen für den Tourismusförderungsbeitrag 2026

> Auf Grund des § 23 Abs. 3 Burgenländisches Tourismusgesetz 2021 - Bgld. TG 2021, LGBl. Nr. 6/2021, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 2/2026, wird verordnet:

## § 1 {#art_1}

### Ziel und Rechtsgrundlage {#prov_ziel_und_rechtsgrundlage}

Diese Verordnung dient der Zuordnung der beitragspflichtigen Tätigkeiten zu den Beitragsgruppen A bis D, entsprechend der Bestimmung des § 23 Abs. 3 Bgld. TG 2021, LGBl. Nr. 6/2021, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 2/2026.

## § 2 {#art_2}

### Beitragsgruppen {#prov_beitragsgruppen}

(1) In die Beitragsgruppe A fallen folgende Tätigkeiten aus den Kammerorganisationen und den Fachgruppen der Wirtschaftskammer:

Animateure

Aufstellen und Betrieb von Waren- und Getränkeautomaten

Aufstellen und Betrieb von Tonbandautomaten zur Abgabe von Erläuterungen über Sehenswürdigkeiten

Ausstellungsgestalter

Bäder

Bootsvermietung

Buschenschenken

Flugplatzunternehmungen

Fremdenführer

Gastronomie

Gewerblich betriebene Golf- und Minigolfanlagen

Gewerbliche Tennisplatzvermietung

Kuranstalten und Kureinrichtungen gemäß dem Burgenländischen Heilvorkommen- und Kurortegesetz - Bgld. HeiKuG, LGBl. Nr. 15/1963, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 2/2026.

Krankenanstalten im Sinne des § 1 Burgenländisches Krankenanstaltengesetz 2000 - Bgld. KAG 2000, LGBl. Nr. 52/2000, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 81/2025, mit Ausnahme der allgemeinen Krankenanstalten

Hotel- und Beherbergungsbetriebe

Kurärzte

Lichtspieltheater und Audiovisionsveranstalter

Liegestuhl- und Sonnenschirmverleih

Mobilfunkbetreiber

Postkarteneinzelhandel

Privatzimmervermietungen

Radverleih

Reise- und Theaterkartenbüros

Schifffahrtsunternehmer

Sport-, Surf-, Segel- und Reitschulen

Spielkasinos und Automatensalons

Telekommunikation- und Internetdienste

Vergnügungsbetriebe und Spielautomatenverleiher

Verleih von Sportausrüstung

Vermietung und Einstellen von Reitpferden

Vermietung und Verpachtung von gewerblich genutzten Grundstücken und Räumlichkeiten und Realitätenvermittler

Immobilienmakler und -verwalter

Vermietung von Bootseinstellplätzen

Vermietung von Camping- und Mobilheimplätzen

Vermietung von Sportanlagen

Ausflugswagen-, Mietwagen-, Hotelwagen- und Taxigewerbe, Fiaker

Betriebe, die sich mit dem Handel oder der Herstellung kunstgewerblicher Artikel oder Andenken befassen

Jagdvermittlung

Kraftfahrzeugverleih

Motorradverleih

Veranstaltungsagenturen

Vermietung von Wohnwagen und Wohnmobilen

Wechselstuben

(2) In die Beitragsgruppe B fallen folgende Tätigkeiten aus den Kammerorganisationen und den Fachgruppen der Wirtschaftskammer:

Adressenverlage und Direktwerbeunternehmen

Ärzte mit Ausnahme der Kurärzte

Ankündigungsunternehmen

Apotheken

Augenoptiker und Kontaktlinsenoptiker

Autogaragen

Autohandel

Autowaschanlagen

Bäcker

Bandagisten, Orthopädietechniker, Miederwarenerzeuger

Bierbrauereien

Bildagenturen

Blumenbinder und Floristen

Blumenhandlungen

Bootsbauer

Bootsreparaturwerkstätten

Brennstoffhandel

Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte

Dentisten

Dolmetscher und Übersetzungsbüros (ausgenommen literarische Übersetzer)

Drogerien

Edelsteinschleifer

Erzeugung und Verkauf alkoholischer Getränke

Erzeugung von kosmetischen Präparaten

Feinkosthandel

Finanz- und Kreditinstitute

Fitnesscenter, Sauna und Solarien

Fleischergewerbe

Fotografen

Fotofachhandel

Friseure

Fußpflege

Garten- und Grünflächengestalter

Gärtner

Getränkeerzeuger (alkoholfrei)

Gold- und Silberschmiede und Juweliere

Handel mit Autobedarf und -zubehör

Handel mit kosmetischen Präparaten und Parfümerien

Handel mit Sport- und Touristenartikeln

Handelsbetriebe, die ausschließlich oder doch überwiegend Wein und Spirituosen führen

Handpflege- und Fingernagelstudios

Herstellung und Verkauf von Edelserpentinwaren

Herstellung und Verkauf von Schilfrohrprodukten

Kleiderreinigungsbetriebe

Konditoren (Zuckerbäcker)

Korbflechter

Kosmetiker

Kraftfahrlinien

Kraftfahrzeugmechaniker

Kraftfahrzeugtechniker und -elektriker

Lebensmittelgroßhandel

Markt- und Meinungsforscher

Masseure

Obst- und Gemüseeinzelhandel

Parkplatzvermietung

Privateisenbahnen

Reifenhandel

Reinigungsanstalten

Segelmacher

Speiseeiserzeuger

Spirituosenerzeugung

Süßwarenhandelsbetriebe

Tabaktrafiken und Zeitungsverschleiß

Tankstellen

Tapezierer und Dekorateure

Tennis- und Schwimmlehrer

Vermietung von Markt- und Messeständen

Versicherungen

Versicherungsmakler und -berater

Wäscheverleiher (Mietwäsche)

Werbeagenturen

Werbegrafiker und -designer

Werbemittelhersteller

Werbetexter

Wettbüros

Zeltverleih

Zweiradhandel

(3) In die Beitragsgruppe C fallen folgende Tätigkeiten aus den Kammerorganisationen und den Fachgruppen der Wirtschaftskammer:

Baumärkte

Baumeister

Baumschulen

Betonwaren- und Kunststeinerzeuger und Terrazzomacher

Bettfedernhandel und -reinigung

Binder, Drechsler, Bildhauer

Bodenleger

Buch- und Medienhandel

Dachdecker

Damen- und Herrenkleidermacher

Drucker

Dienstleistung in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik

Eisen- und Metallwarenerzeugung

Elektroinstallateure

Elektromaschinenbauer, Elektroniker, Bürokommunikationstechniker, Radio- und Videoelektroniker

Errichtung von Alarm- und Blitzschutzanlagen

Erzeugung von Baumaterialien aller Art, Baumaschinen und deren Ersatzteile, Werkzeuge und Zubehör

Erzeugung von Holzfaserplatten

Erzeugung von und Handel mit Kunststoff- und Plastikwaren sowie Verpackungsmaterial

Feldgemüsebauer und landwirtschaftliche Gärtner

Geflügelhalter, Geflügelmäster

Geflügelzüchter

Getreidemüller

Gewerbliche Weinproduzenten

Glas- und Porzellanwarenhandel

Glaser

Grafiker

Hafner

Handel mit Büromaschinen, Computern und Telekommunikationsanlagen

Handel mit elektrischen Bedarfsartikeln

Handel mit Textilien aller Art

Handel mit Vorhängen, Teppichen, Bettwaren und Tapeten

Haus- und Küchengerätehandel

Heil- und Mineralquellen

Hörgeräteakustiker

Hufschmied

Innenarchitekten und Innenraumgestalter

Installationsbetriebe (Gas- und Wasserleitungsinstallateure) und Zentralheizungsbauer

Kürschner und Gerber

Landesproduktenhandel

Lüftungsanlagenbauer

Maler und Anstreicher

Milchprodukteerzeuger, Molkerei

Mineralölhandel

Erzeugung von und Handel mit Möbeln

Musikagenturen

Notare

Papierwarenhandel

Pflasterer

Rauchfangkehrer

Rechtsanwälte

Reklameunternehmungen und Lichtreklameunternehmungen

Sägewerke

Sanitärhandel

Sattler einschließlich Fahrzeugsattler und Riemer

Schallplatten- und Musikinstrumentenhandel, Videofilmverleih

Schilderhersteller und Schildermaler

Schlosser und Schmiede

Schuhhandel

Schuhmacher

selbstständige Handelsvertreter

Spengler

Sport- und Touristenartikelerzeugung

Steinmetz

Technische Büros, Ingenieurbüros

Teigwarenerzeuger

Tierärzte

Tischler

Transportunternehmer

Uhrmacher und Uhrenhandel

Unternehmensberater

Warenhäuser aller Art

Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater

Zahntechniker

Zimmermeister

Ziviltechniker und Architekten

(4) In die Beitragsgruppe D fallen folgende Tätigkeiten aus den Kammerorganisationen und den Fachgruppen der Wirtschaftskammer:

Elektrizitätsunternehmen im Sinne des § 2 Z 12 Burgenländisches Elektrizitätswesengesetz 2006 - Bgld. ElWG 2006, LGBl. Nr. 59/2006, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 19/2005, im Fall eines Erzeugers gemäß § 2 Z 19 ElWG 2006 ab einer Engpassleistung von mehr als 50 kW Gasversorgungsunternehmen

## § 3 {#art_3}

### Inkrafttreten {#prov_inkrafttreten}

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.