40.Gesetz vom 23. April 2026 über die aufgrund der Richtlinie (EU) 2024/1233 erforderliche Anpassung der Burgenländischen Landesrechtsordnung (Sammelgesetz - Anpassung Richtlinie (EU) 2024/1233) (XXIII. Gp. RV 0631 AB 0650) [CELEX Nr. 32022L2041, 32024L1233]

Gesetz vom 23. April 2026 über die aufgrund der Richtlinie (EU) 2024/1233 erforderliche Anpassung der Burgenländischen Landesrechtsordnung (Sammelgesetz - Anpassung Richtlinie (EU) 2024/1233)

> Der Landtag hat beschlossen:

#### 1. Abschnitt

#### Umwelt, Land- und Forstwirtschaftsrecht

#### Artikel 1

#### Änderung des Burgenländischen Pflanzenschutzmittelgesetzes 2012

> Das Burgenländische Pflanzenschutzmittelgesetz 2012 - Bgld. PSMG 2012, LGBl. Nr. 46/2012, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 58/2025, wird wie folgt geändert:

1. In § 19 Abs. 1 entfällt die Z 11 und die bisherigen Z 12, 13, 14 und 15 erhalten die Ziffernbezeichnungen „11.“, „12.“, „13.“ und „14.“; in Z 14 (neu) wird das Wort „Drittstaatsangenhörigen“ durch das Wort „Drittstaatsangehörige“ sowie der Satzpunkt durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 15 angefügt:

2. Dem § 21 wird folgender Abs. 9 angefügt:

„(9) § 19 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

#### Artikel 2

#### Änderung des Burgenländischen Tierzuchtgesetzes 2019

> Das Burgenländische Tierzuchtgesetz 2019 - Bgld. TZG 2019, LGBl. Nr. 77/2019, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 16/2024, wird wie folgt geändert:

1. In § 22 Abs. 1 entfälllt die Z 11 und die bisherigen Z 12, 13, 14, 15 und 16 erhalten die Ziffernbezeichnungen „11.“, „12.“, „13.“, „14.“ und „15.“; der Punkt am Ende der Z 15 (neu) wird durch einen Beistrich ersetzt und folgende Z 16 angefügt:

2. Dem § 23 wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) § 22 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

#### Artikel 3

#### Änderung des Burgenländischen Landwirtschaftskammergesetzes

> Das Burgenländische Landwirtschaftskammergesetz, LGBl. Nr. 76/2002, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 81/2024, wird wie folgt geändert:

1. Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag zu § 110 folgender Eintrag eingefügt:

2. Nach § 110 wird wird folgender § 110a eingefügt:

## „§ 110a {#art_110a}

### Umsetzungshinweis {#prov_umsetzungshinweis}

Mit dem Gesetz wird die Richtlinie 2024/1233/EU über ein einheitliches Verfahren zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis für Drittstaatsangehörige, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates aufzuhalten und zu arbeiten, sowie über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsarbeitnehmer, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten, ABl. L 2024/1233, 30.04.2024, umgesetzt.“

3. Dem § 111 wird folgender Abs. 11 angefügt:

„(11) Das Inhaltsverzeichnis und § 110a in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

#### Artikel 4

#### Änderung des Burgenländischen Heizungs- und Klimaanlagengesetzes

> Das Burgenländische Heizungs- und Klimaanlagengesetz - Bgld. HKG, LGBl. Nr. 33/2019, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 83/2024, wird wie folgt geändert:

1. In § 53 Abs. 1 entfällt die Z 9 und die bisherigen Z 10, 11 und 12 erhalten die Ziffernbezeichnungen „9.“, „10.“ und „11.“; der Punkt am Ende der Z 11 (neu) wird durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 12 angefügt:

2. Dem § 56 wird folgender Abs. 9 angefügt:

„(9) § 53 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

#### 2. Abschnitt

#### Sozialrecht

#### Artikel 5

#### Änderung des Burgenländischen Sozialbetreuungsberufegesetzes

> Das Burgenländische Sozialbetreuungsberufegesetz - Bgld. SBBG, LGBl. Nr. 74/2007, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 52/2025, wird wie folgt geändert:

1. In § 11 entfällt die Z 5 und die bisherigen Z 6 und 7 erhalten die Ziffernbezeichnungen „5.“ und „6.“; am Ende der Z 6 (neu) wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 7 angefügt:

2. Dem § 13 wird folgender Abs. 9 angefügt:

„(9) § 11 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

#### Artikel 6

#### Änderung des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes 2024

> Das Burgenländische Sozialhilfegesetz 2024 - Bgld. SHG 2024, LGBl. Nr. 30/2024, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 108/2025, wird wie folgt geändert:

1. In § 50 wird der Punkt am Ende der Z 5 durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 6 angefügt:

2. Dem § 51 wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) § 50 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

#### Artikel 7

#### Änderung des Burgenländischen Chancengleichheitsgesetzes

> Das Burgenländische Chancengleichheitsgesetz - Bgld. ChG, LGBl. Nr. 31/2024, wird wie folgt geändert:

1. In § 55 wird der Punkt am Ende der Z 5 durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 6 angefügt:

2. Dem § 56 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) § 55 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

#### Artikel 8

#### Änderung des Burgenländischen EU-Berufsangelegenheiten-Gesetzes

> Das Burgenländische EU-Berufsangelegenheiten-Gesetz - Bgld. EU-BA-G, LGBl. Nr. 4/2016, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 68/2025, wird wie folgt geändert:

1. In § 14 entfällt die Z 8 und die bisherigen Z 9, 10, 11, 12, 13 und 14 erhalten die Ziffernbezeichnungen „8.“, „9.“, „10.“, „11.“, „12.“ und „13.“; am Ende der Z 13 (neu) wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 14 angefügt:

2. Dem § 15 wird folgender Abs. 8 angefügt:

„(8) § 14 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

#### 3. Abschnitt

#### Boden- und Verkehrsrecht

#### Artikel 9

#### Änderung des Burgenländischen Wohnbauförderungsgesetzes 2018

> Das Burgenländische Wohnbauförderungsgesetz 2018 - Bgld. WFG 2018, LGBl. Nr. 60/2018, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 100/2024, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 23 wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) § 24 Abs. 6 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

2. In § 24 Abs. 6 wird der Punkt am Ende der Z 5 durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 6 angefügt:

#### 4. Abschnitt

#### Bildung

#### Artikel 10

#### Änderung des Burgenländischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes 2009

> Das Burgenländische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz 2009 - Bgld. KBBG 2009, LGBl. Nr. 7/2009, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 99/2025, wird wie folgt geändert:

1. In § 34a wird der Punkt am Ende der Z 2 durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 3 angefügt:

2. Dem § 35 wird folgender Abs. 26 angefügt:

„(26) § 34a in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

#### 5. Abschnitt

#### Antidiskriminierung

#### Artikel 11

#### Änderung des Burgenländischen Antdiskriminierungsgesetzes

> Das Burgenländische Antidiskriminierungsgesetz - Bgld. ADG, LGBl. Nr. 84/2005, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 58/2025, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 36 wird folgender Abs. 14 angefügt:

„(14) § 37 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

2. In § 37 wird der Punkt am Ende der Z 6 durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 7 angefügt:

#### 6. Abschnitt

#### Dienstrecht

#### Artikel 12

#### Änderung des Burgenländischen Landesbedienstetengesetzes 2020

> Das Burgenländische Landesbedienstetengesetz 2020 - Bgld. LBedG 2020, LGBl. Nr. 95/2019, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 58/2025, wird wie folgt geändert:

1. In § 143 entfällt die Z 12 und die bisherigen Z 13, 14, 15, 16, 17 und 18 erhalten die Ziffernbezeichnungen „12.“, „13.“, „14.“, „15.“, „16.“ und „17.“; am Ende der Z 16 und 17 (neu) wird der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgende Z 18 angefügt:

2. Dem § 144 wird folgender Abs. 22 angefügt:

„(22) § 143 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

#### Artikel 13

#### Änderung des Burgenländischen Landesvertragsbedienstetengesetzes 2013

> Das Burgenländische Landesvertragsbedienstetengesetz 2013 - Bgld. LVBG 2013, LGBl. Nr. 57/2013, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 58/2025, wird wie folgt geändert:

1. In § 128 Abs. 1 entfällt die Z 13 und die bisherigen Z 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20 und 21 erhalten die Ziffernbezeichnungen „13.“, „14.“, „15.“, „16.“, „17.“, „18.“, „19.“ und „20.“; am Ende der Z 20 (neu) wird der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgende Z 21 angefügt:

2. Dem § 129 wird folgender Abs. 29 angefügt:

„(29) § 128 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

#### Artikel 14

#### Änderung des Burgenländischen Landesbeamten-Dienstrechtsgesetzes 1997

> Das Burgenländische Landesbeamten-Dienstrechtsgesetz 1997 - LBDG 1997, LGBl. Nr. 17/1998, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 58/2025, wird wie folgt geändert:

1. § 197b Abs. 2 Z 6 lautet:

2. Dem § 199 wird folgender Abs. 20 angefügt:

„(20) § 197b in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

#### Artikel 15

#### Änderung des Burgenländischen Gemeindebedienstetengesetzes 2014

> Das Burgenländische Gemeindebedienstetengesetz 2014 - Bgld. GemBG 2014, LGBl. Nr. 42/2014, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 58/2025, wird wie folgt geändert:

1. In § 160 Abs. 1 entfällt die Z 16 und die bisherigen Z 17, 18, 19, 20, 21 und 22 erhalten die Ziffernbezeichnungen „16.“, „17.“, „18.“, „19.“, „20.“ und „21.“; am Ende Z 21 (neu) wird der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgende Z 22 angefügt:

2. Dem § 162 wird folgender Abs. 35 angefügt:

„(35) § 160 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

#### Artikel 16

#### Änderung des Gemeindebedienstetengesetzes 1971

> Das Gemeindebedienstetengesetz 1971, LGBl. Nr. 13/1972, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 35/2025, wird wie folgt geändert:

1. In § 46b wird der Punkt am Ende der Z 2 durch einen Beistrich ersetzt und folgende Z 3 angefügt:

2. Dem § 47 wird folgender Abs. 13 angefügt:

„(13) § 46b in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

#### Artikel 17

#### Änderung des Burgenländischen Landesbeamten-Pensionsgesetzes 2002

> Das Burgenländische Landesbeamten-Pensionsgesetz 2002 - Bgld. LBPG 2002, LGBl. Nr. 103/2002, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 39/2026, wird wie folgt geändert:

1. § 116b lautet:

## „§ 116b {#art_116b}

### Umsetzungshinweis {#prov_umsetzungshinweis_2}

Mit diesem Gesetz werden folgende Rechtsakte der Europäischen Union umgesetzt:

2. Dem § 117 wird folgender Abs. 29 angefügt:

„(29) § 116b in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

#### Artikel 18

#### Änderung des Burgenländischen Mutterschutz- und Väter-Karenzgesetzes

> Das Burgenländische Mutterschutz- und Väter-Karenzgesetz - Bgld. MVKG, LGBl. Nr. 16/2005, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 58/2025, wird wie folgt geändert:

1. In § 44 wird der Punkt am Ende der Z 3 durch einen Beistrich ersetzt und folgende Z 4 angefügt:

2. Dem § 45 wird folgender Abs. 12 angefügt:

„(12) § 44 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

#### Artikel 19

#### Änderung des Burgenländischen Bedienstetenschutzgesetzes 2001

> Das Burgenländische Bedienstetenschutzgesetz 2001 - Bgld. BschG 2001, LGBl. Nr. 37/2001, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 16/2024, wird wie folgt geändert:

1. In § 98a wird in der Z 2 das Wort „Drittstaatsangenhörigen“ durch das Wort „Drittstaatsangehörigen“ ersetzt, der Punkt am Ende der Z 2 wird durch einen Beistrich ersetzt und folgende Z 3 angefügt:

2. In § 106 entfällt in der Überschrift der Klammerausdruck „(Verfassungsbestimmung)“ und in Abs. 1 und 2 wird jeweils nach der Absatzbezeichnung der Klammerausdruck „(Verfassungsbestimmung)“ eingefügt; nach Abs. 6 wird folgender Abs. 7 angefügt:

„(7) (Verfassungsbestimmung) Die Überschrift zu § 106 und § 106 Abs. 1 und 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 treten rückwirkend mit 2. Oktober 2001 in Kraft.“

3. Dem § 106 wird folgender Abs. 8 angefügt:

„(8) § 98a in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

#### Artikel 20

#### Änderung des Burgenländischen Landes-Personalvertretungsgesetzes

> Das Burgenländische Landes-Personalvertretungsgesetz, LGBl. Nr. 17/1980, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 58/2025, wird wie folgt geändert:

1. § 31a lautet:

## „§ 31a {#art_31a}

### Umsetzungshinweis {#prov_umsetzungshinweis_3}

Mit diesem Gesetz werden folgende Rechtsakte der Europäischen Union umgesetzt:

2. Dem § 32 wird folgender Abs. 8 angefügt:

„(8) § 31a in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

#### Artikel 21

#### Änderung des Burgenländischen Gemeinde - Personalvertretungsgesetzes

> Das Burgenländische Gemeinde - Personalvertretungsgesetz - Bgld. G-PVG, LGBl. Nr. 78/1999, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 58/2025, wird wie folgt geändert:

1. § 40a lautet:

## „§ 40a {#art_40a}

### Umsetzungshinweis {#prov_umsetzungshinweis_4}

Mit diesem Gesetz werden folgende Rechtsakte der Europäischen Union umgesetzt:

2. Dem § 41 wird folgender Abs. 7 angefügt:

„(7) § 40a in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

#### Artikel 22

#### Änderung des Burgenländischen Landes-Gleichbehandlungsgesetzes

> Das Burgenländische Landes-Gleichbehandlungsgesetz - Bgld. L-GBG, LGBl. Nr. 59/1997, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 58/2025, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 41 wird folgender Abs. 11 angefügt:

„(11) § 42 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

2. In § 42 wird der Punkt am Ende der Z 7 durch einen Beistrich ersetzt und folgende Z 8 angefügt:

#### Artikel 23

> Das Gesetz über die fachlichen Anstellungserfordernisse für Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen und Erzieherinnen und Erzieher, LGBl. Nr. 1/1998, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 99/2025, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 4 wird folgender Abs. 9 angefügt:

„(9) § 5 Abs. 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

2. Dem § 5 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Richtlinie 2024/1233/EU über ein einheitliches Verfahren zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis für Drittstaatsangehörige, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates aufzuhalten und zu arbeiten, sowie über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsarbeitnehmer, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten, ABl. L 2024/1233, 30.04.2024.“