41.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 12. Mai 2026 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Marktgemeinde Deutschkreutz

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 12. Mai 2026 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Marktgemeinde Deutschkreutz

> Auf Grund des § 3 Abs. 1 und 2 und § 77 Abs. 3 und 4 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54/1992, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 97/2025, wird verordnet:

## § 1 {#art_1}

Für die Markgemeinde Deutschkreutz wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.

## § 2 {#art_2}

(1) Als Wahltag wird der 13. September 2026 festgelegt.

(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 11. Oktober 2026 bestimmt.

## § 3 {#art_3}

Stichtag für die Wahl des Bürgermeisters ist der 13. Mai 2026.