# Anschluß eines Teiles der Marktgemeinde Weitensfeld-Flattnitz an die Gemeinde Glödnitz

Gesetz vom 17. Dezember 1992, mit dem ein Teil der Marktgemeinde Weitensfeld-Flattnitz an die Gemeinde Glödnitz angeschlossen wird.

StF: LGBl.Nr. 21/1993

Im RIS seit

30.01.2023