# Bestimmung jener Tiere, die wegen der von ihnen ausgehenden Gefahr für die körperliche Sicherheit von Menschen als gefährlich anzusehen sind

Verordnung der Landesregierung vom 5. März 1991, mit der jene Tiere bestimmt werden, die wegen der von ihnen ausgehenden Gefahr für die körperliche Sicherheit von Menschen als gefährlich anzusehen sind

StF: LGBl. Nr. 49/1991

Im RIS seit

06.02.2023