# Persönliche und fachliche Voraussetzungen für die Bestellung der Aufsichtsorgane nach dem Kärntner Jugendschutzgesetz und deren Nachweis

Verordnung der Landesregierung vom 27. März 2012 über die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Bestellung der Aufsichtsorgane nach dem Kärntner Jugendschutzgesetz sowie deren Nachweis

StF: LGBl. Nr. 31/2012

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06.02.2023