# Form, Größe und Ausführung des Dienstabzeichens und des Dienstausweises der Aufsichtsorgane nach dem Kärntner Jugendschutzgesetz

Verordnung der Landesregierung vom 27. März 2012, mit welcher Form, Größe und Ausführung des Dienstabzeichens und des Dienstausweises der Aufsichtsorgane nach dem Kärntner Jugendschutzgesetz festgelegt werden

StF: LGBl. Nr. 32/2012

Im RIS seit

06.02.2023