# Vereinbarung über gemeinsame Qualitätsstandards für die Förderung der Errichtung und Sanierung von Wohngebäuden.....

Kundmachung des Landeshauptmannes vom 3. Februar 2006 betreffend die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Qualitätsstandards für die Förderung der Errichtung und Sanierung von Wohngebäuden zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes

StF: LGBl. Nr. 11/2006

Im RIS seit

06.02.2023