# Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen für Insassen von Justizanstalten

Kundmachung des Landeshauptmannes vom 12. Februar 2009 betreffend die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und allen Bundesländern über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten

StF: LGBl. Nr. 13/2009

Im RIS seit

07.02.2023