# Umfang des heilklimatischen Kurortes Weißensee (Kurbezirk)

Verordnung der Landesregierung vom 20. März 1979, mit welcher der Umfang des heilklimatischen Kurortes Weißensee (Kurbezirk) festgelegt wird

StF: LGBl. Nr. 41/1979

Im RIS seit

08.02.2023