# Übertragung von Maßnahmen nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz

Verordnung des Landeshauptmannes vom 7. November 2006, mit der die Setzung von Maßnahmen nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz übertragen wird

StF: LGBl. Nr. 69/2006

Im RIS seit

08.02.2023