# Inhalt und Form der Anordnung zur Verbringung der Leiche

Verordnung der Landesregierung vom 3. Dezember 2019, mit der nähere Bestimmungen über den Inhalt und die Form der Anordnung zur Verbringung der Leiche erlassen werden

StF: LGBl. Nr. 91/2019

> Gemäß § 3 Absatz 5 des Gesetzes über das Leichen- und Bestattungswesen (Kärntner Bestattungsgesetz – K-BStG), LGBl. Nr. 61/1971, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 61/2019, wird verordnet:

Im RIS seit

08.02.2023

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Für den Inhalt und die Form der Anordnung zur Verbringung der Leiche wird die in der Anlage enthaltene Vorlage festgelegt.

Im RIS seit

08.02.2023

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Diese Verordnung tritt an dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

Im RIS seit

08.02.2023

## Anl. 1 Im RIS seit {#prov_anl_1}

Vergleiche Anlage in LGBl Nr 91/2019

Im RIS seit

08.02.2023