# Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Nachweisen der jagdlichen Eignung und über die jagdliche Verläßlichkeit

Kundmachung des Landeshauptmannes vom 10. August 1979 betreffend die Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Nachweisen der jagdlichen Eignung und über die jagdliche Verläßlichkeit

StF: LGBl. Nr. 70/1979

Im RIS seit

15.01.2024