# Gleichstand der Abgabenerträge aus der Tourismusabgabe mit den Akontierungen

Verordnung der Landesregierung vom 16. Juli 2019, mit der der Gleichstand der eingehobenen Abgabenerträge aus der Tourismusabgabe und der geleisteten Akontierungen festgestellt wird

StF: LGBl. Nr. 62/2019

Im RIS seit

16.01.2024