# Fahrverbot für Lastkraftwagen auf der L 71 Zollfeld Straße

Verordnung der Landesregierung vom 6. Februar 2007 über die Einführung eines Fahrverbotes für Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t auf der L 71 Zollfeldstraße von Str. km 0,010 bis 9,884 in beide Fahrtrichtungen

StF: LGBl. Nr. 16/2007

Im RIS seit

17.01.2024